Wer zahlt die Schuldnerberatung?


Öffentliche Schuldnerberatungsstellen erhalten in der Regel Förderung von der Landeskasse. Bezahlt wird diese Form der Schuldnerberatung also aus den Haushalten der jeweiligen Bundeslänger. Zuständig ist das Innenministerium. Jedes Bundesland hat eigene Fördertöpfe und Förderkriterien. Das Geld kommt aus den allgemeinen Steuermitteln.


Die Schuldnerberatung der Rechtsanwälte wird bei der Bewilligung von Beratungshilfe auch von den Ländern bezahlt, hier allerdings aus der Landesjustizkasse. Diese zahlt auch die Kosten z.B. für Prozesskostenhilfe, soweit im Rahmen der Schuldnerberatung erforderlich, sowie z.B. die Kosten der Insolvenzverwalter, soweit diese nicht aus der Masse gedeckt werden können.

Soweit eine staatliche Förderung für Sie nicht in Frage kommt, und Sie dennoch eine Schuldnerberatung brauchen, stellt sich oft die Frage, wer für diese Schuldnerberatung letztlich zahlt. Wir haben hierfür die Lösung entwickelt, dass eine monatliche Sanierungsrate statt der Raten auf Schulden bezahlt wird, die sowohl die an die Gläubiger zu zahlenden Beträge enthält, als auch die Kosten für die Schuldnerberatung. Somit bezahlt sich die Schuldnerberatung quasi von alleine, ohne dass Sie dies spüren.


Manchmal ist es notwendig, Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, obwohl man selbst am Existenzminimum lebt und keine Raten aufbringen kann. Wenn dann das Amtsgericht Beratungshilfe ablehnt, ist es nicht einfach, jemanden zu finden, der für die Schuldnerberatung zahlt.

In diesen Fällen, für die es aber in der Regel keine andere Alternative gibt, als ein Insolvenzverfahren anzustreben, helfen oftmals Freunde, Bekannte oder Verwandte für diesen sehr wichtigen Schritt. Bezahlt man die Schuldnerberatung aus Geldern, die man sich zinsfrei von Verwandten oder Bekannten leiht, so sind die dadurch entstandenen Schulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dies soll die Bereitschaft fördern, dass die Schuldnerberatung aus Mitteln eines helfenden Dritten bezahlt wird. Diese können nämlich auch während des Verfahrens oder nach Ende des Verfahrens in Raten zurückbezahlt werden.

Oft ist bei diesen Fällen die Schuldnerberatung selbst nicht sehr kostspielig. Wir rechnen zum Beispiel bei Fällen, bei denen von Anfang an klar ist, dass nur ein Insolvenzantrag in Frage kommt, nur die Kosten ab, die wir auch im Rahmen der Beratungshilfe bekommen würden. Dies sind spezielle, vergünstigte Sozialsätze, bei denen es auf die Anzahl der Gläubiger ankommt (Ziff. 2504 – 2507 VV-RVG). Die Kosten können dann als sinnvolle Investition in die eigene Zukunft gesehen werden, so dass es sich am Ende lohnt, auch wenn man auf diese Weise tatsächlich etwas für die Schuldnerberatung bezahlen muss.

Die Kosten des Insolvenzverfahrens können im Anschluss gestundet werden. Dies bedeutet, das Verfahren wird eröffnet, ohne dass man hierfür etwas bezahlen muss. Kommt im Verfahren Geld in die Masse, etwa, weil der Schuldner pfändbare Beträge verdient, so werden zuerst die Kosten des Verfahrens bezahlt. Erst danach bekommen die Gläubiger etwas ausgezahlt. Oft werden die gesamten Kosten hierdurch über die Verfahrensdauer bezahlt.

Bleibt am Ende jedoch ein Rest der Kosten übrig, etwa in Verfahren, in denen die ganze Zeit keine Masse zusammenkommt, so müssen wenigstens die Kosten des Verfahrens am Ende vom Schuldner bezahlt werden. Man kann diese Kostenstundung jedoch noch weitere 4 Jahre durch entsprechende Anträge ausdehnen. In dieser Zeit kann das Gericht – ausgehend vom Einkommen des Schuldners – eventuell geringe Raten festsetzen. Hat sich auch nach vier Jahren die Situation noch nicht verbessert, werden die Kosten erlassen. In diesem Falle ist das Verfahren gänzlich kostenfrei für den Schuldner und die Landesjustizkasse übernimmt die Kosten endgültig selbst.

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"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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