Wie viel Schulden muss man haben für Privatinsolvenz?


Es ist sowohl nach oben als auch nach unten offen, mit wie vielen Schulden man in die Privatinsolvenz geht. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viel Schulden man für eine Privatinsolvenz haben muss. Dies bedeutet, die Höhe der Schulden ist für den Antrag auf Privatinsolvenz – nahezu – bedeutungslos.

Zahlenmäßige Grenzen existieren also nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.


Zahlungsunfähig ist, wer dauerhaft nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dauerhaft bedeutet, dass eine vorübergehende Zahlungsstockung, die innerhalb von bis zu 21 Tagen beseitigt werden kann, für die Eröffnung der Privatinsolvenz nicht ausreicht. Die Schulden müssen also für eine Privatinsolvenz zum einen fällig sein, und zum anderen jedenfalls so hoch, dass dem Schuldner eine Bezahlung innerhalb von bis zu 3 Wochen nicht möglich ist.

In die Privatinsolvenz kann daher auch ein Schuldner mit nur sehr wenig Schulden. Die Frage ist dann eher, ob es sinnvoll ist, die Eröffnung des Verfahrens zu beantragen, oder ob es eventuell eine bessere Lösung gibt.

Vor einem Privatinsolvenzantrag muss der Schuldner versuchen, sich mit den Gläubigern über einen außergerichtlichen Einigungsversuch auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes zu einigen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Bei Verfahren, in denen die Schulden niedrig sind, aber dennoch eine Privatinsolvenz erwogen wird, ist die wirtschaftliche Aussicht des Schuldners meist so schlecht, dass die Gläubiger erkennen, dass ihnen im Insolvenzverfahren auf keinen Fall Zahlungen zufließen werden. In diesen Fällen ist es mit guten Erfolgsaussichten auch möglich, ein sehr geringes Angebot an die Gläubiger zu unterbreiten. Möglich wäre z.B. eine monatliche Rate von nicht mehr als 25,00 € für alle Gläubiger zusammen bei einer Ratenzahlungsdauer von maximal 60 Monaten. Dies sind dann insgesamt also 1.500,00 €.

Geht man davon aus, dass es in diesen Fällen möglich ist, die Gläubiger – mindestens! – zum Verzicht auf die Hälfte ihrer Forderungen zu bewegen, so kommt man auf einen Betrag von mindestens 3.000,00 € an Schulden, die man für eine Privatinsolvenz haben muss. Darunter ist ein Privatinsolvenzantrag jedenfalls wirtschaftlich nicht sinnvoll, wenn es keine anderen Gründe gibt, aus denen ein Insolvenzverfahren nötig ist (z.B. Miet- oder Stromschulden, zur Vermeidung einer Kündigung der Wohnung oder Sperre der Energieversorgung).

 

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