FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Der Begriff der Schuldnerberatung umfasst in der Regel die Haushaltsberatung, die Verhandlung mit den Gläubigern über einen Schuldenbereinigungsplan und auch die insolvenzrechtliche Beratung, z.B. über die Sinnhaftigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Schuldnerberatung kann jede natürliche Person, also jeder Mensch, in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob er Verbraucher ist oder selbständig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner Arbeitnehmer ist, arbeitssuchend oder Rentner. Das heißt, eigenes Arbeitseinkommen ist nicht Voraussetzung dafür, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Verbraucher kann also eine Schuldnerberatung immer beauftragen.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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