FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Viele Gläubiger fragen sich, wer eigentlich die Schulden, die dem Schuldner in der Privatinsolvenz erlassen werden, eigentlich am Ende bezahlt, wenn nicht der Schuldner. Es kann doch nicht sein, dass sich die Schulden einfach so in Luft auflösen? Kommt der Staat dafür auf, das Gericht oder der Insolvenzverwalter?

Die Antwort lautet: Niemand bezahlt die Schulden bei Privatinsolvenz. Der Gläubiger geht schlicht und ergreifend leer aus und muss auf die Forderungen verzichten wenn der Schuldner die Privatinsolvenz erfolgreich abschließt und Restschuldbefreiung erhält. Dies gilt für alle zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Forderungen, egal ob der Gläubiger sich am Insolvenzverfahren beteiligt oder nicht.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es ist sowohl nach oben als auch nach unten offen, mit wie vielen Schulden man in die Privatinsolvenz geht. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viel Schulden man für eine Privatinsolvenz haben muss. Dies bedeutet, die Höhe der Schulden ist für den Antrag auf Privatinsolvenz – nahezu – bedeutungslos.

Zahlenmäßige Grenzen existieren also nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.

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