Wie Schulden sich vermehren - ein Fallbeispiel

Fallbeispiel

Ein Schuldner hat EUR 25.000,00 Schulden bei einem Gläubiger. Der Gläubiger geht daher zum Anwalt und beauftragt diesen mit der Beitreibung.

Mit dem Rechtsanwalt einigt sich der Schuldner auf eine monatliche Zahlung von EUR 150,00. Wie lange braucht der Schuldner, um die Schulden vollständig zurückzuzahlen? Was schätzen Sie?

 

Die falsche Antwort

Die falsche Antwort erhalten Sie, wenn Sie die Schuldsumme durch die Höhe der monatlichen Raten teilen.

Denn hier ist zu berücksichtigen, dass in der Sache durch die Tätigkeit des Anwalts über EUR 2.200,00 an Kosten entstehen. Überdies wirft die Hauptforderung Verzugszinsen in Höhe von 4,12% p.a. (Stand Juli 2020) ab. Zahlungen werden nun zuerst auf die Kosten verrechnet, während die Hauptforderung gleich bleibt und Monat für Monat Zinsen produziert.

Im oben genannten Beispiel bezahlt der Schuldner zunächst 18 Monate lang nur die Kosten des Rechtsanwaltes. Bis zum 64 Monat, also über 6 Jahre lang, benötigt der Schuldner, um die aufgelaufenen Zinsen zu tilgen. Erst danach wird zum ersten mal auf die Hauptforderung bezahlt. Unter Berücksichtigung der anfallenden Zinsen benötigt der Schuldner weitere 300 Monate, also 25 Jahre, um die Forderung vollständig abzuzahlen.

Die richtige Antwort

Die richtige Antwort lautet daher: Der Schuldner benötigt hierfür über 30 Jahre. In dieser Zeit zahlt der Schuldner insgesamt EUR 54.000,00, was bedeutet, die Forderung hat sich für den Schuldner mehr als verdoppelt.

Wäre dem Schuldner dieser Mechanismus bewusst, so würde sich dieser niemals darauf einlassen, eine monatliche Rate von EUR 150,00 auf die Forderung zu zahlen, sondern hätte sich direkt an eine Schuldnerberatung gewandt.

Zurück

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung