Maximale Sicherheit durch das 6-Augen-Prinzip

Einreichung des Insolvenzantrages

Wir fertigen den Insolvenzantrag aus, reichen diesen ein und vertreten Sie im Verfahren.

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Mit Sicherheit ins eröffnete Verfahren

Ausarbeitung des Antrags

Wir stellen die Unterlagen zusammen, die wir für die Ausarbeitung benötigen und machen die erforderlichen Angaben in Abstimmung mit Ihnen.

Einreichung bei Gericht

Wir reichen den vollständigen Antrag ein. Wir halten eine Kopie für Sie vor, damit wir Angaben ggf. nachverfolgen können.

Vertretung im Eröffnungsverfahren

Wir beantworten alle Nachfragen des Gerichts und stellen so sicher, dass das Verfahren auf Ihren Antrag korrekt eröffnet wird.

Wir führen das gesamte Verfahren für Sie durch

Privatinsolvenz anmelden

Nach Ausarbeitung des Antrages ist unser Mandat nicht beendet. Wir reichen den Antrag auf Wunsch für Sie ein und vertreten Sie durch das gesamte Eröffnungsverfahren.

Nach der Einreichung des Antrages gibt es eine strenge Monatsfrist zur Beantwortung von eventuellen Rückfragen des Gerichts. Wird die Frist versäumt, führt dies zum Scheitern des Verfahrens (Drehtüreffekt).

Wir verhindern dies, indem wir das Eröffnungsverfahren für Sie überwachen und alle Rückfragen fristgemäß beantworten.

Alles im Griff dank unserem Schritt-für-Schritt Programm

Unterlagen vorbereiten

Wir stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und fordern diese gegebenenfalls an.

Ausfertigung des Antrages

Im persönlichen Gespräch vor Ort, am Telefon oder im Online-Meeting füllen wir den Antrag für Sie aus.

Übersendung zur Kontrolle

Sie erhalten den Antrag vollständig zur Gegenkontrolle und Unterzeichnung übermittelt (4-Augen-Prinzip).

Einreichung bei Gericht

Nach Rücklauf überprüfen wir diesen erneut durch einen weiteren Mitarbeiter (6-Augen-Prinzip) und legen diesen beim zuständigen Gericht vor. Wir behalten eine Abschrift für Sie zur jederzeitigen Einsicht bei der Akte.

Überwachung des Eröffnungsverfahrens

Wir überwachen, dass der Antrag eingeht und bearbeitet wird und prüfen die Eröffnung regelmäßig in den öffentlichen Bekanntmachungen.

Beantwortung von Rückfragen

Eventuelle Rückfragen des Gerichts beantworten wir unverzüglich, damit das Verfahren schnellstens eröffnet wird. Hier gilt eine strenge Monatsfrist, die wir für Sie überwachen und einhalten.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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Die nächsten Schritte

  • Im Verfahren
  • Restschuldbefreiung

Wenn Sie dies möchten, dann bleiben wir gerne während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Wir erklären Ihnen alle Verfahrensschritte und beantworten eingehende Schreiben von Gericht und Gläubigern, inklusive Versagungsanträgen. Für Sie geschieht dies alles völlig ohne Mehrkosten.

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Die Restschuldbefreiung wird Ihnen erteilt und Sie sind schuldenfrei. Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben es geschafft! Sie haben Ihre Schulden hinter sich gelassen.

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Ich willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.

Bitte rechnen Sie 2 plus 4.

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