Schuldenfrei ohne Insolvenz - Schuldenvergleich aushandeln

Schuldenschnitt Schuldnerberatung Schickner Tübingen  Ammerbuch

Schuldenschnitt - Einmalzahlung gegen Teilerlass

Sie möchten Ihre Schulden durch Vergleich mit den Gläubigern auf Basis eines Einmalbetrages erledigen. Sie zahlen also einen Teilbetrag sofort, die Gläubiger erlassen Ihnen den Restbetrag. Wir führen die nötigen Verhandlungen mit Erfolgsgarantie.

Wenn Sie sich für einen Schuldenbereinigungsplan auf Basis von monatlichen Raten interessieren, lesen Sie hier weiter: Schuldenfrei ohne Insolvenz: Schuldenbereinigungsplan

Voraussetzung für einen Schulden-Vergleich

Sie sind in der Lage, den Gläubigern einen Einmalbetrag zur Abgeltung aller Forderungen bieten zu können.

Dieser reicht jedoch nicht aus, um alle Gläubiger zu bezahlen. Es soll daher versucht werden, die Gläubiger gegen Zahlung eines Teilbetrages dazu zu bewegen, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten. Sie möchten dann versuchen, Ihre Schulden vollständig durch diesen Vergleichsbetrag zu erledigen.

Ihre Situation

Wenn Sie Schulden durch Vergleich erledigen wollen, so sind einige Dinge zu beachten, damit das bestmögliche Ergebnis erzielt wird.

Trifft einer der folgenden Sätze auf Sie zu?

"Ich habe schon Vergleichangebote einzelner Gläubiger vorliegen, aber ich will das Bestmögliche herausholen. Ich weiss nicht, wie ich ansetzen soll und was maximal möglich ist."

"Die Gläubiger wollen zuviel. Ich habe mit allen Gläubigern verhandelt, aber in der Summe reicht das vorhandene Geld nicht."

"Ich will auf keinen Fall einen Fehler machen. Die Verhandlungen soll ein Profi führen."

"Die Gläubiger melden sich nicht auf meine Angebote oder kommen nicht weit genug entgegen. Ich glaube, wenn ein Schuldnerberater verhandelt, nehmen die Gläubiger das Angebot erst ernst.

"Ich will, dass am Ende alle Gläubiger erledigt sind. Es bringt nichts, wenn ich das Geld, das ich bekomme, dazu verwende, meine Schulden nur zu mindern, weil ich dann nicht nur das Geld zurückzahlen muss, sondern die verbliebenen Gläubiger ja auch."

"Ich bekomme das Geld nur unter der Bedingung, dass sichergestellt ist, dass alle Gläubiger erledigt werden können"

"Ich kann das mir verprochene Geld nicht in Empfang nehmen, weil mein Konto / die Forderung bereits gepfändet ist."

"Ich erhalte das Geld von Verwandten, aber die haben schon so oft geholfen, sie geben mir das Geld nur, wenn sichergestellt ist, dass es auch tatsächlich in die Schulden fließt, und nicht von mir anderweitig verbraucht wird."

Unsere Lösung: Schuldenschnitt aushandeln

Wir helfen Ihnen, mit den Gläubigern einen Vergleich über Ihre Schulden auszuhandeln. Durch einen spezielle, mit entsprechenden Bedingungen ausgehandelte Vergleiche ist es nicht nur möglich, den Gläubigern den Ernst der Lage zu verdeutlichen, sondern diese auch zu hohen Zugeständnissen zu bewegen.

Im Falle, dass einzelne Gläubiger den Vergleich ablehnen, kann nachverhandelt werden - aber geschickt: Wir verschießen unser Pulver nicht am Anfang, sondern versuchen, die größtmögliche Verzichtsquote zu erreichen. Widerspenstige Gläubiger, die hartnäckig ablehnen, können wir mit gerichtlicher Hilfe zu einer Zustimmung zwingen, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Köpfen und Schuldsummen mit dem Plan einverstanden ist.

Wir haben bei den oft wiederkehrenden Gläubigern (Energielieferer, Telekom und die wichtigsten Banken) bereits den Ruf, sehr verlässlich zu sein. Wir bieten nur Geld an, welches dann tatsächlich im Falle der Zustimmung sofort fließt. Daher ist der erste Schritt, uns den Betrag zur Verfügung zu stellen, der maximal angeboten werden kann. Bleibt am Ende (wie meist) ein Betrag übrig, erhalten Sie diesen natürlich zurück.

In einem weiteren Schritt erfassen wir sämtliche Gläubiger und den Stand der Schulden.

Im Rahmen der Verhandlungen stellen wir Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation so genau wie möglich dar, so dass Ihre Gläubiger sehen, dass die Zustimmung zu unserem Vorschlag wirtschaftlich vernünftiger ist, als die Einleitung von Zwangsmassnahmen oder die Insolvenz.

Gläubiger, die nicht zustimmen, werden wir mit gerichtlicher Hilfe zu einer Zustimmung zwingen, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Köpfen und Schuldbeträgen mit dem Plan einverstanden ist.

Ihre Vorteile

  • Wir übernehmen die kompletten Verhandlungen für Sie. Währenddessen sind Sie in ständiger Beratung.

  • Sie stellen die Mittel zur Verfügung, die Sie maximal investieren und haben somit Planungssicherheit.

  • Sie entscheiden, ob wir nur dann zahlen, wenn gesichert ist, dass alle Gläubiger erledigt sind, oder ob "Teilerfolge mitgenommen" werden.

  • Sie zahlen nicht mehr an die Gläubiger. Wir kümmern uns um die Verteilung.

  • Da alle Gläubiger durch uns informiert werden erhalten Sie keine Gläubigerpost mehr.

  • Pfändungen werden eingestellt. Alle Volltreckungen, Lohnabtretungen und -pfändungen ruhen

  • Alle Gläubiger werden erfasst und erledigt: Es gibt keine Überraschungen durch "vergessene Gläubiger"

  • Einzelne widerspenstige Gläubiger können zur Zustimmung gezwungen werden.

  • Hier anfallenden Kosten werden nicht gesondert erhoben, sondern sind in dem Einmalbetrag bereits enthalten.

  • Scheitert der Schuldenbereinigungsplan so können Sie - müssen aber nicht - auf Grundlage des Plans immer noch in ein Insolvenzverfahren überleiten.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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